Aktion für die Menschlichkeit und unsere Stellungnahme |
| 9.12.2025 |
Stellungnahme:
Der Helferkreis „Asyl und Integration in Berg“ musste am 3.12.25 erneut die Erfahrung einer Abschiebung von Geflüchteten, die sich in unserer Gemeinde aufhielten, machen.
Dieses Mal traf es eine alleinerziehende Mutter mit ihren beiden Kindern. Da die Kinder sich bereits gut in unser gesellschaftliches Leben integriert hatten, war die Empörung bei vielen Bürgern, vor allem natürlich bei Eltern, sehr groß. Besonderes Unverständnis bestand und besteht aber auch über die äußerst unsensible, von einigen auch als „inhuman“ bezeichnete Art und Weise der Durchführung dieser Abschiebung.
Als erste Reaktion auf diesen Vorfall wurde eine gut besuchte Solidaritätskundgebung organisiert. Um jedoch in Zukunft den Schutz von Kindern in einer solchen Situation zu verbessern, ist es notwendig möglichst viele Details des gesamten Verfahrens zu kennen. Erst dann werden wir ev. in der Lage sein, wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um eine derartige Situation zu vermeiden oder zumindest „humaner“ ablaufen zu lassen.
Um die Hintergründe einer Abschiebung zu beleuchten, haben wir nachfolgend einige Informationen über den administrativen Ablauf bzw. die rechtlichen Voraussetzungen von Abschiebungen zusammengestellt:
Grundsätzlich richtet sich die Entscheidung, welche geflüchteten Menschen abgeschoben werden, in Deutschland nach klaren rechtlichen Kriterien und einem festgelegten Verwaltungsverfahren. Nachzulesen im „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern“.
Eine Abschiebung setzt in der Regel einen rechtskräftigen ablehnenden Bescheid eines Asylantrages voraus. Das bloße Stellen oder eine erste Ablehnung führen noch nicht zu einer Abschiebung, wenn man aktiv wird und die Fristen einhält.
In Deutschland sind an der Durchführung dieser Verfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Ausländerbehörden der Bundesländer beteiligt.
Bayern gehört zu den „schärfsten“ Bundesländern in Deutschland, wenn es um Abschiebungen geht. Trotzdem gibt es klare gesetzliche Schutzmechanismen, die vor allem greifen, wenn Kinder betroffen sind.
Bei der Entscheidung, ob abgeschoben wird, wird sowohl nach rechtlichen als auch nach humanitären Gründen abgewogen. Dabei sollte nach Gesetzestext des o.g. Gesetzes, insbesondere nach §25a und b die Situation einer Familie und besonders die der Kinder eine große Rolle spielen.
Besonders der Integrationsgrad der Kinder, wenn diese seit Jahren in Deutschland leben, gut integriert sind und deutsch sprechen, die Schule regelmäßig besuchen etc. sollte starke Schutzmechanismen auslösen.
Aber auch die Situation der Mutter, wenn sie z.B. alleinerziehend ist und natürlich die Situation in dem Land, in den die Familie abgeschoben werden soll, können sehr wichtige humanitäre Gründe gegen eine Abschiebung sein. Alleinerziehende genießen nach dem Gesetz besonders hohen Schutz, weil eine Abschiebung das Kindeswohl u.U. massiv beeinträchtigen würde und die Betreuungssituation im Herkunftsland z.B. in Nigeria fraglich ist.
Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob andere Hindernisse bestehen (z. B. Krankheit, fehlende Papiere etc.).
Letztlich können Gerichte durch Eilanträge oder Klagen Abschiebungen stoppen, wenn rechtliche Gründe bestehen.
Es gibt auch Kriterien die Chancen auf einen Abschiebestopp verringern z.B. wenn Straftaten, Identitäts-Probleme oder Täuschungen vorliegen oder die Mutter den Behörden gegenüber als unkooperativ eingestuft wird.
Bei der in unserer Gemeinde stattgefundenen Abschiebung der nigerianischen alleinerziehenden Mutter mit ihren beiden Kindern scheinen viele der oben genannten Kriterien deutlich gegen eine Abschiebung gesprochen zu haben. Warum es trotzdem zu dieser Abschiebung kam, kann nur durch sorgfältige Recherche und Anhörung verschiedener beteiligter Behörden, Betreuer und ggf. Anwälte herausgefunden werden.
Je nach Ergebnis dieser sicher sehr aufwändigen Befragungen kann man sich Gedanken darüber machen mit welchen Maßnahmen man den Schutz von besonders vulnerablen Personen erhöhen kann.
Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Helferkreises „Asyl und Integration in Berg“ tun seit Jahren ihr Bestes die mittlerweile über 200 Personen, die als Geflüchtete in unserer Gemeinde leben in allen möglichen Bereichen ihres privaten und gesellschaftlichen Lebens zur Seite zu stehen. Dabei ist diese Tätigkeit sowohl von großen Erfolgen aber auch Misserfolgen (wie jetzt gesehen) geprägt. Zur Aufarbeitung solcher Geschehnisse sind wir dringend auf mehr Unterstützung angewiesen und freuen uns sehr über alle, die sich hier einbringen möchten.
Wenn dies der Fall ist melden sie sich bitte per Email an mail(at)asyl-in-berg(dot)de.
Darüber hinaus wurde für die betroffene Mutter und ihre Kinder ein Spendenkonto eingerichtet. Mit diesem hier eingehenden Geld soll versucht werden dieser Mutter bei der Bewältigung der sicherlich immens großen Herausforderungen in ihrer neuen Lebenssituation zu helfen.
Koordinatoren Team Asyl und Integration Berg
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